Häufig gestellte Fragen zu dem Verkauf einer gebrauchten Lebensversicherung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
benötigen Sie Geld und überlegen zur Zeit deswegen Ihre Lebensversicherung zu veräußern ? Wir möchten Ihre Lebensversicherung kaufen. Falls Sie noch Fragen haben, lesen Sie bitte zuerst die nachfolgenden häufig gestellten Fragen und unsere Antworten dazu. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen zu dem Verkauf einer gebrauchten Lebensversicherung:
Kauft die Firma jeden Vertrag ?
- Nein. Leider können wir nur Verträge kaufen, die
- einen Rückkaufswert von mindestens 6.500 EURO besitzen und
- deren Laufzeit bis in höchsten 16 Jahren geht.
- Wir können keine Verträge kaufen, die aus einer betrieblichenAltersversorgung (z.B. Direktversicherung) stammen.
- Wenn unser kalkulierter Kaufpreis geringer ist, als der Rückkaufswert, dann ist ein Kauf durch uns nicht sinnvoll und wir lehnen ab.
Wieviel "mehr" bezahlt die Firma für meinen Vertrag ?
- Leider können wir Ihnen im Vorfeld keine Preisangaben machen. Der Verkaufspreis ist für jeden Vertrag individuell zu berechnen. Er ist nicht an den Daten orientiert, die Ihnen Ihre Gesellschaft übermittelt, wie z.B. der Rückkaufswert.
Daher ist für uns auch die Zusendung der aktuellen Kontodaten nicht notwendig. Alleine die von uns bei der Versicherungsgesellschaft erfragten Daten sind zur Bewertung des Vertrages geeignet.
Es kann auch sein, dass wir bei unserer Kalkulation feststellen, dass wir weniger als den Rückkaufswert bezahlen könnten. In einem solchen Fall lehnen wir den Vertrag ab.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen ?
- Nein, Sie brauchen keine Steuern zahlen. Auch keine Kapitalertragssteuern, die bei Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren anfällt.
Auch wenn der Vertrag durch eine Beleihung Steuerschädlich wurde, müssen Sie keine steuern mehr bezahlen.
Sie brauchen den Verkauf noch nicht mal in der Steuererklärung angeben.
Eine entsprechende Äusserung liegt vom Finanzamt schriftlich vor.
Muss die Versicherung den Verkauf erlauben ?
- Grundsätzlich gehört Ihnen der Vertrag und Sie können mit diesem machen, was Sie wollen.
Versicherungen sind verpflichtet, einer Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche aus Ihrem Vertrag zuzustimmen.
Dies ist z.B. ein durchaus gängiges Mittel zur Kreditsicherung bei Banken.
Einem Versicherungswechsel muss der Versicherer nicht zustimmen, da dieses für einen Verkauf nicht zwingend erforderlich ist.
Selbstverständlich können Sie den Vertrag frei veräußern.
Sie brauchen kein Einverständnis der Gesellschaften.
Wielange dauert die Abwicklung ?
- Die Dauer der Abwicklung ist sehr abhängig vom Verhalten Ihrer Versicherungsgesellschaft und der Abtretungsbank (wenn Sie den Vertrag z.B. für ein Darlehen abgetreten haben).
Bis zum Zahlungsausgang vergehen deshalb zwischen vier und sechs Wochen.
Im Einzelfall kann es passieren, dass es länger dauert.
Was geschieht nach dem Verkauf mit meiner Police ? Wird diese "herumgereicht" ?
- Nein, diese wird nicht "herumgereicht". Wir behalten Ihre Police im Bestand.
Wer bekommt die Versicherungssumme im Todesfall ?
- Für den Fall, dass Ihr bestehender Vertrag eine Versicherungssumme für den Todesfall vorsieht, bleibt Ihnen dieser erhalten.
Von der Versicherungssumme, die im Todesfall vom Versicherer ausgezahlt wird, wird der Kaufpreis, sowie die zwischenzeitlich weiter bezahlten Prämien und eine angemessene Verzinsung, sowie eine Abwicklungsgebühr abgezogen.
Der verbleibende Betrag wird vollständig an Ihre Erben ausgezahlt.
Kann ich auch eine Lebensversicherung kaufen?
- Der Kauf einer Lebensversicherung ist nicht möglich.
Wir kaufen Ihre Lebensversicherung - Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung statt zu kündigen ! Sie werden in den meisten Fällen mehr Geld erhalten.
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